Auf Grundlage einer gültigen Baugenehmigung oder einer Gefährdungsbeurteilung kann die Berufung eines Brandschutzbeauftragten durch Sie notwendig sein. Dieser nimmt umfangreiche Aufgaben aus dem Bereich der Brandschutzorganisation war.
Er sollte über eine mehrjährige Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz sowie über Kenntnisse im Arbeitsschutz und Baurecht verfügen, regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen und mit Ihren Betriebs- und Produktionsabläufen vertraut sein.
Neben der Berufung, Ausbildung und Freistellung eines eigenen Brandschutzbeauftragten besteht für Sie die Möglichkeit, unseren VdS-zertifizierten Brandschutzbeauftragten mit diesen Aufgaben zu betrauen. Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen ein tragfähiges Sicherheitskonzept, welches den Anforderungen an eine ausgewogene Brandschutzorganisation gerecht wird.