Die DIN 4102 Teil 5 fasst unter dem Begriff Feuerschutzabschlüsse selbstschließende Türen und andere selbstschließende Abschlüsse (z.B. Klappen, Rollläden, Tore) zusammen, die den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden und Decken verhindern.
Feuerschutztüren müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bausaufsichtlich zugelassen sein.
Feuerschutzabschlüsse werden in Feuerwiderstandklassen T30 bis T180 eingestuft. Eine T30 Tür bedeutet, dass sie eine Feuerwiderstanddauer von 30 Minuten aufweist.
In deutschen bauaufsichtlichen Regelwerken werden je nach vorliegenden Risikosituationen
- feuerhemmende Feuerschutzabschlüsse = T30
- feuerbeständige Feuerschutzabschlüsse = T90
gefordert.
Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutztüren können nur dann Schutz gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch bieten, wenn sie im Falle eines Brandes geschlossen sind!
Betriebsbedingt ist es jedoch manchmal erforderlich, dass Feuerschutzabschlüsse offen gehalten werden. Hier werden Feststellanlagen eingesetzt, die in der Regel aus Haftmagnet-Systemen bestehen / Rauchmelder je nach Deckenhöhe / integriert im Türschließer.
Nicht jeder Feuerschutzabschluss ist für jede Einbausituation geeignet bzw. zugelassen. Auswahl und Montage sollte also unbedingt einer Fachfirma überlassen werden.