Wann wird eine Brandschutzordnung benötigt?

Erforderlich ist die Erstellung einer Brandschutzordnung nur, wenn es baurechtlich bzw. in einer entsprechenden Bauvorschrift (z. B. § 42 Abs. 1 SBauVO) gefordert ist. Ermittelt der Arbeitgeber eine erhöhte Gefährdung, kann die Erstellung einer Brandschutzordnung zweckmäßig sein.

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