Wie viele Brandschutzhelfer werden benötigt?

Gemäß ASR A2.2 ergibt sich die Anzahl der Brandschutzhelfer aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Die aus der Forderung erhobenen 5% der Beschäftigten müssen während des Betriebs anwesend sein. Schichtdienst, Urlaub und Krankheit der Brandschutzhelfer ist zu berücksichtigen.

Zuletzt aktualisiert am von BRANTEC. Ihre Experten für Brandschutz

Zurück

Wingertsheide 39
51427 Bergisch Gladbach
Fon 0800 7235228 (24h)
Fax 02204 5878680
E-Mail info@brantec.de
Web www.brantec.de
Unsere Bürozeiten:
Mo.-Fr. 07:00-17:00 Uhr