Wofür steht AbZ / AbP?

Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (AbP) ist neben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) ein Verwendbarkeitsnachweis von nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten gemäß den Landesbauordnungen der Länder und wird auf einem Bauprodukt durch das Übereinstimmungszeichen kenntlich gemacht.

Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) kann für solche Bauprodukte und Bauarten erstellt werden, deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient, oder die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden.

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