Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018

Gemäß Ausgabe 2021 Nr. 48 des Gesetz- und Verordnungsblattes (GV. NRW.) vom 01.07.2021 wurde die zum 01.01.2019 in Kraft getretene Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) mit Wirkung zum 02.07.2021 geändert.

Die Änderungen umfassen u. a. eine Anpassung der Definition der Gebäudeklasse 4 sowie die Einführung des Prüfingenieurs für Brandschutz in Nordrhein-Westfalen. Die Funktion des Staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes bleibt bestehen.

Darüber hinaus wurden punktuell weitere Anpassungen vorgenommen, welche u. a. die Schaffung von Wohnraum im Bestand erleichtern sollen (z. B. Verzicht auf den Einbau von Personenaufzügen oder der Führung von Brandwänden über das Dach).

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