Neue Schulbaurichtlinie in NRW

Mit dem Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2020 Nr. 35 vom 10.12.2020 wird in NRW die Schulbaurichtlinie in der Fassung vom 17. November 2020 veröffentlicht. Die bisherige Fassung vom 16. Mai 2019 tritt am Tag nach der Veröffentlichung außer Kraft.

Mit der Fortschreibung der Schulbaurichtlinie erfolgt eine Anpassung an die Muster-Schulbaurichtlinie. Außerdem wird der Entwicklung Rechnung getragen, insbesondere bei Neubauten klassische Unterrichtsräume durch sog. "Lerncluster" und "offene Lernlandschaften" zu ergänzen. Die aktuelle Schulbaurichtlinie liefert hierfür Planungsansätze.

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