BRANTEC. Ihre Experten für Brandschutz

Betrieblicher (organisatorischer) Brandschutz

Der betriebliche (organisatorische) Brandschutz stellt neben baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen ein weiteres wichtiges Instrument im vorbeugenden Brandschutz dar. Die Wirksamkeit technischer Maßnahmen ist im Wesentlichen abhängig vom Verhalten der Nutzer. So ist ein Feuerschutzabschluss vollkommen unwirksam, wenn er durch einen Holzkeil offengehalten wird, ein gekennzeichneter Notausgang unbrauchbar, wenn er verriegelt oder zugestellt ist, ein Feuerlöscher nutzlos, wenn niemand in seinen Gebrauch eingewiesen wurde.

Die Notwendigkeit organisatorischer Maßnahmen ergibt sich aus Sonderbauvorschriften und dem Arbeitsschutzgesetz mit seinen untergeordneten Richtlinien, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften (s.a. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“).

Typische organisatorische Maßnahmen sind:

  • Berufen von Brandschutzbeauftragten, Brandschutzhelfern oder Selbsthilfekräften
  • Erstellen und Einführen einer Brandschutzordnung
  • Unterweisen von Mitarbeitern im sicheren Umgang mit Betriebsmitteln und leicht entzündbaren Stoffen, Formulieren von entsprechenden Betriebsanweisungen
  • Durchführen von Räumungs- und Evakuierungsübungen
  • Erstellen von Räumungskonzepten für z.B. Versammlungsstätten gem. § 42 Abs. 1 SBauVO oder Verkaufsstätten gem. § 86 Abs. 1 SBauVO
  • Unterweisung im richtigen Umgang mit Feuerlöschern
  • Kennzeichnung von Rettungswegen
  • Erstellen und Pflegen von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Melderlaufkarten

Die Wahl geeigneter Mittel ist von diversen Faktoren abhängig. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Gemeinsam mit Ihnen untersuchen wir, welche betrieblichen Maßnahmen zwingend notwendig sind und welche Maßnahmen ergänzend getroffen werden sollten, um ein vernünftiges Sicherheitsniveau gewährleisten zu können.

BRANTEC. Ihre Experten für Brandschutz

BRANTEC. Ihre Experten für betrieblichen Brandschutz

Unser Angebot im Überblick

Flucht- & Rettungspläne

BRANTEC. Flucht- & Rettungspläne

Sie dienen sowohl ortsunkundigen als auch ortskundigen Personen der schnellen und leichten Orientierung in Gebäuden. Neben den Flucht- und Rettungswegen sind dort die Standorte von Selbsthilfeeinrichtungen wie beispielsweise Feuerlöscher, Wandhydranten, Erste-Hilfe-Kästen aber auch Bedienstellen von Alarmierungseinrichtungen (Druckknopf- oder Handfeuermelder) vermerkt. Ergänzt wird der Plan durch wichtige Verhaltensregeln für den Brandfall und bei Unfällen.

Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A2.3.

Mindestgröße und –inhalte sowie Farbgebung entsprechen den o. g. Regeln. Besonderen Wert legen wir auf eine gut lesbare Darstellung, die es dem Betrachter ermöglicht, in möglichst kurzer Zeit die für ihn wesentlichen Informationen zu erfassen. Auf Wunsch können die Pläne zusätzlich mit einer mehrsprachigen Legende versehen werden.

Darüber hinaus bieten wir für Hotels und Beherbergungsbetriebe zusätzliche Rettungswegpläne für die Gästezimmer im Format DIN A4 an. Sie werden beispielsweise in NRW nach § 57 Abs. 2 SBauVO gefordert.

Unsere Pläne werden grundsätzlich als hochwertige Posterdrucke ausgeliefert. Sie sind licht- und feuchtebeständig. Bei der Farbgebung orientieren wir uns an den durch die DIN ISO 23601 empfohlenen Sicherheitsfarben (RAL-Töne). Wünsche nach selbstklebender Ausstattung oder Lieferung und Montage in einem Rahmensystem Ihrer Wahl werden wir gerne berücksichtigen.

Feuerwehrpläne

BRANTEC. Feuerwehrpläne

Die Erkundung ausgedehnter und unübersichtlicher Gebäude oder ganzer Gebäudekomplexe durch Rettungskräfte kostet mitunter wertvolle Zeit. Zeit ist jedoch ein knappes Gut bei der Brandbekämpfung und der Rettung gefährdeter Personen.

Feuerwehrpläne sollen den Einsatzkräften die wichtigsten Informationen zu Ihrem Gebäude in einer übersichtlichen Form liefern. Neben Hinweisen zur räumlichen Orientierung können Feuerwehrpläne u.a. auch Informationen zur Gebäude- und Sicherheitstechnik, Bauteilqualitäten sowie zu potentiellen Risiken, beispielsweise durch gelagerte Gefahrstoffe, enthalten.
Die Erfassung der relevanten Planinhalte erfolgt vor Ort.

Wir erstellen Ihre Feuerwehrpläne in enger Abstimmung mit den zuständigen Feuerwehren bzw. Brandschutzdienststellen. Grundlage für Inhalte und Erscheinungsbild bildet die DIN 14095.

Feuerwehrpläne werden beispielsweise in NRW auf Grundlage der SBauVO für folgende Objekte gefordert:

  • Versammlungsstätten § 42 Abs. 3
  • Beherbergungsbetriebe (> 60 Gastbetten) § 57 Abs. 3
  • Verkaufsstätten § 86 Abs. 3
  • Hochhäuser § 117 Abs. 2

Darüber hinaus kann sich die Verpflichtung ergeben, einen Feuerwehrplan vorzuhalten:

  • aus Abschnitt 5.14.2 IndBauR (Industriebauten > 2.000 m²)
  • aus Abschnitt 7.3 der Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen
  • auf Grundlage der Technischen Anschlussbedingen (TAB) für Brandmeldeanlagen
  • auf Grundlage von § 50 Abs. 1 BauO NRW (vergleichbare Regeln auch in anderen Bundesländern)
Melderlaufkarten

BRANTEC. Melderlaufkarten & Feuerwehrlaufkarten

Durch die Zuweisung eindeutiger Kennnummern an jedem automatischen und nichtautomatischen Melder, kann der Bereich, in dem Alarm ausgelöst wurde, einfach lokalisiert werden.
Die Führung der Feuerwehrkräfte innerhalb des Gebäudes zum Einsatzort erfolgt mit Hilfe der entsprechenden Melderlaufkarte.

Wie auch der Feuerwehrplan fertigen wir Melderlaufkarten in Abstimmung mit Feuerwehr bzw. Brandschutzdienststelle an. Dabei orientieren wir uns an der DIN 14675. Wir produzieren Melderlaufkarten in den Formaten DIN A4 oder DIN A3, laminiert oder in Prospekthülle.

Auf Wunsch liefern wir Ihnen auch das passende Kartendepot und montieren dieses für Sie.
Bei abschließbaren Kartendepots haben Sie die Wahl zwischen Einfach- und Doppelschließung mit

  • Profilhalbzylinder, auch als Feuerwehrschließung erhältlich
  • CL1-Schließung
  • Innenvierkant
  • Feuerwehr-Dreikantschlüssel (zusätzlich Rosette erforderlich, nicht bei allen Depots möglich)

Weitere Depotvarianten – z. B. mit elektro-mechanischem Verschluss – bieten wir auf besondere Anfrage an.

Brandschutzbestandspläne

BRANTEC. Brandschutzbestandspläne

Der Brandschutzbestandsplan verknüpft Informationen aus dem Feuerwehrplan, dem Flucht- und Rettungsplan und – soweit vorhanden – aus dem Brandschutzkonzept.

Der Eigentümer bzw. Betreiber hat so die Möglichkeit, sich auf einen Blick eine umfassende Übersicht über die brandschutztechnische Infrastruktur in seinem Gebäude zu verschaffen. Dies ist hilfreich bei der Organisation von Wartungen und wiederkehrenden Prüfungen sowie bei der Planung baulicher und anlagentechnischer Änderungen.

Wiederkehrende Planprüfungen

BRANTEC. Wiederkehrende Prüfung von Brandschutzplänen

Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne sowie Melderlaufkarten müssen stets auf einem aktuellen Stand gehalten werden.

Dies bedeutet für Sie als Betreiber, dass Sie eine wiederkehrende Prüfung der Pläne spätestens alle 2 Jahre zu veranlassen haben. Nach Umbauten, Nutzungsänderungen, Änderungen an der Sicherheitstechnik sowie vergleichbaren Maßnahmen hat ebenfalls eine Prüfung stattzufinden.

Selbstverständlich bieten wir auch diesen Service unseren Kunden an. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Pläne dem Bestand sowie den aktuell gültigen Regelwerken entsprechen.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen, Pläne von alten Bauanträgen oder kleineren Umbauten immer sorgfältig aufzubewahren und falls möglich in einem CAD-Datenformat wie z. B. „dwg“ vorzuhalten. Dies reduziert den Aufwand und somit die Kosten für die Anfertigung von Brandschutzplänen.

Brandschutzordnung

BRANTEC. Brandschutzordnung

Sie ist ein objekt- und zielgruppenorientiertes Regelwerk, mit dessen Hilfe die Nutzer einer baulichen Anlage angeleitet werden, Brände zu verhüten und sich im Brandfall richtig zu verhalten.
Eine im Betrieb eingeführte Brandschutzordnung hat den Charakter einer Dienstanweisung und ist somit für alle Mitarbeiter verbindlich.

Wir entwickeln Ihre individuell angepasste Brandschutzordnung auf Grundlage der DIN 14096.

Es werden sowohl bau- als auch arbeitsschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt.
Eine normgerechte Brandschutzordnung besteht aus 3 Teilen, die sich an unterschiedliche Zielgruppen wendet:

  • Teil A
    richtet sich an alle Personen innerhalb des Gebäudes
  • Teil B
    richtet sich an alle Personen, die nicht mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind und sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten
  • Teil C
    richtet sich an alle Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben wie z. B. Brandschutzbeauftragte oder Selbsthilfekräfte
Brandschutzbeauftragter

BRANTEC. Brandschutzbeauftragter

Auf Grundlage einer gültigen Baugenehmigung oder einer Gefährdungsbeurteilung kann die Berufung eines Brandschutzbeauftragten durch Sie notwendig sein. Dieser nimmt umfangreiche Aufgaben aus dem Bereich der Brandschutzorganisation war.

Er sollte über eine mehrjährige Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz sowie über Kenntnisse im Arbeitsschutz und Baurecht verfügen, regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen und mit Ihren Betriebs- und Produktionsabläufen vertraut sein.

Dem Brandschutzbeauftragten obliegen u. a. die folgenden Aufgaben:

  • Durchsetzen der Brandschutzordnung und anderer Brandverhütungsvorschriften
  • Einhaltung der Baugenehmigung
  • Unterrichtung und Beratung der Unternehmensleitung
  • Beaufsichtigen untergeordneter Brandschutzkräfte
  • Erstellen und Fortschreibung der Brandschutzordnung
  • Unterweisung von Mitarbeitern
  • Organisation von Schulungen
  • Durchführung innerbetrieblicher Brandschauen
  • Mängelverfolgung
  • Festlegen von Ersatzmaßnahmen
  • Kooperation mit Feuerwehr, Berufsgenossenschaft, Sachversicherer, Fachplanern […]
  • Dokumentation sämtlicher Brandschutzmaßnahmen (z. B. als Nachweis gegenüber Sachversicherer)

Neben der Berufung, Ausbildung und Freistellung eines eigenen Brandschutzbeauftragten besteht für Sie die Möglichkeit, unseren VdS-zertifizierten Brandschutzbeauftragten mit diesen Aufgaben zu betrauen. Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen ein tragfähiges Sicherheitskonzept, welches den Anforderungen an eine ausgewogene Brandschutzorganisation gerecht wird.

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