Der betriebliche (organisatorische) Brandschutz stellt neben baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen ein weiteres wichtiges Instrument im vorbeugenden Brandschutz dar. Die Wirksamkeit technischer Maßnahmen ist im Wesentlichen abhängig vom Verhalten der Nutzer. So ist ein Feuerschutzabschluss vollkommen unwirksam, wenn er durch einen Holzkeil offengehalten wird, ein gekennzeichneter Notausgang unbrauchbar, wenn er verriegelt oder zugestellt ist, ein Feuerlöscher nutzlos, wenn niemand in seinen Gebrauch eingewiesen wurde.
Die Notwendigkeit organisatorischer Maßnahmen ergibt sich aus Sonderbauvorschriften und dem Arbeitsschutzgesetz mit seinen untergeordneten Richtlinien, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften (s.a. BGV A1 "Grundsätze der Prävention").
Die Wahl geeigneter Mittel ist von diversen Faktoren abhängig. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Gemeinsam mit Ihnen untersuchen wir, welche betrieblichen Maßnahmen zwingend notwendig sind und welche Maßnahmen ergänzend getroffen werden sollten, um ein vernünftiges Sicherheitsniveau gewährleisten zu können.