BRANTEC. Absperrvorrichtungen und Absperrventile
Absperrvorrichtungen, in der Regel als Brandschutzklappen und Absperrventile bezeichnet, sollen die Übertragung von Feuer und Rauch durch Lüftungsleitungen verhindern.
Absperrvorrichtungen werden entsprechend ihrer Verwendung in Anlagen nach DIN 4102 Teil 6 und DIN 18017 unterschieden.
Für Absperrvorrichtungen K90-18017 gelten gem. LüAR NRW u.a. folgende Einbaukriterien:
- Wandeinbau: Anschluß nicht größer als 350cm²
- Wandeinbau: Luftführende Schachtleitung nicht größer als 1000cm²
- Deckeneinbau: Luftführende Schachtleitung nicht größer als 350cm².
Brandschutzklappen nach DIN 4102/Teil 6 sind geeignet für folgende Einbauvarianten:
- Einbau in Massivwänden und –decken
- Einbau in leichte Trennwände, Industrietrennwände
- Einbau direkt vor Massivwänden und –decken
- Einbau außerhalb von Wänden
Auslöseeinrichtungen für Brandschutzklappen
- Schmelzlot 72° C (statische Auslösetemperatur)
- elektrische / pneumatische Auslöseeinrichtung
Baurechtliche Anforderung an Absperrvorrichtungen
- Landesbauordnung
- Lüftungsanlagen-Richtlinie M-LüAR
- Prüfung/Ausführung nach DIN 4102 bzw. DIN 18017
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
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