BRANTEC Brandschutztechnik  | Brandmeldeanlagen & Brandmeldezentrale

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Brandmeldeanlagen (BMA) und Rauchwarnmelder (RWM)

Brandmeldeanlagen erkennen und melden Brände schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt. Die Interventionszeit verringert sich dadurch maßgeblich für die nötige Alarmierung, Evakuierung, Rettung und Brandbekämpfung.
Brandmeldeanlagen sind vor allem in Gebäuden mit einem besonders hohen Risiko und einer speziellen Art und Nutzung von höchster Notwendigkeit.

Entscheidungsgrundlagen für den Einbau einer Brandmeldeanlage (BMA)

Die Brandmeldeanlage trägt maßgeblich zur betrieblichen Sicherheit bei und kann weitere Überwachungsfunktionen übernehmen. Sie wird daher in Gebäuden mit höheren Risiken bzw. besonderen Schutzbedürfnissen, wie z. B. Hochhäuser, Geschäftshäuser, Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Produktionsstätten, Lager mit gefährlichen Stoffen, explosionsgefährdete Räume usw. eingebaut.

Konkrete gesetzliche Forderungen bestehen beispielsweise laut Sonderbauverordnung. Zusätzlich werden Forderungen von der Gewerbeaufsicht, den Berufsgenossenschaften und dem Verband der Sachversicherer erhoben.

Neben der wesentlich verbesserten betrieblichen Sicherheit können durch die Brandmeldeanlage bauliche Schwachstellen kompensiert werden.

Aufbau einer Brandmeldeanlage (BMA)

Die Brandmeldung/-erkennung erfolgt durch

  • manuelle Brandmelder, die von Hand betätigt werden (Druckknopfmelder).
  • automatische Brandmelder, die das Auftreten von Bränden in der Entstehungsphase selbsttätig erkennen und melden (Rauch-, Wärme-, Flammen- oder Sondermelder).

Brandmeldezentrale (BMZ)

Die Brandmeldezentrale wertet die eingehenden Informationen, Alarmmeldungen und Störungen (Drahtbruch, Netzausfall, Sabotage u. a.) aus und steuert als Brandfallsteuerung automatische Löschanlagen sowie weitere optionale Sicherheitseinrichtungen (BSK, Festa etc.) an.

Jede Brandmeldezentrale ist auf das Gebäude individuell abgestimmt und lässt sich hervorragend als Kernstück des gesamten betrieblichen Sicherheitskonzeptes einsetzen.

Mindestanforderungen an eine Brandmeldeanlage (BMA)

  • Rasche und eindeutige Erkennung von Feuer und Rauch bereits in der Entstehungsphase eines Brandes
  • Schnelle Alarmierung und Weitermeldung
  • Funktion auch bei Netzausfall durch Notstrom
  • Technische Maßnahmen zum Ausschluss von Fehlalarmen
    (z.B. intelligente Meldetechnik oder Zweimelder-Abhängigkeit)
  • Sicherung der Funktionsfähigkeit durch regelmäßige Wartung und Instandhaltung gemäß DIN VDE 0833
  • Zulassung der Bauteile nach DIN EN und VDS

Übliche Anforderungen und weitere Ausbaumöglichkeiten einer Brandmeldezentrale (BMZ)

  • Alarmierung von Personen im Gefahrenbereich
  • Lokalisierung des Gefahrenortes
  • Alarmierung der Feuerwehr
  • Protokollieren von Meldungen
  • Brandfallsteuerungen wie z. B. Brandschutzklappen, Brandschutztüren, RWA-Anlagen, Löschanlagen
  • Anschluss von FBF, FAT, FIBS, FSD und FSE
  • Abschaltung der Lüftungs-/Klimaanlage
  • Anzeige von betrieblichen Stör- und Zustandsmeldungen
  • Störmeldeaufschaltung auf ständig besetzte Stelle

Rauchwarnmelder (RWM)

In allen deutschen Bundesländern sind Rauchwarnmelder mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Auch in Nordrhein-Westfalen besteht seit dem 01.04.2013 die Pflicht in Wohnungen und Häusern entsprechende Geräte zu verbauen. Grundsätzlich mussten alle Objekte die nach dem 01.04.2013 errichtet oder genehmigt wurden mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind und bis zum 31.12.2016 mussten die Bestandsbauten mit dieser Technik nachgerüstet werden.

Gemäß § 47 Abs. 3 der BauO NRW sind die Melder in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, vorgeschrieben. Für die Installation ist in NRW der Eigentümer, für die Betriebsbereitschaft der unmittelbare Nutzer (Mieter, Bewohner, etc.) verantwortlich, in anderen Bundesländern gelten teilweise andere Regelungen.

Die gesetzlichen Vorgaben waren aufgrund der Gefahren die von Brandrauch ausgehen notwendig. Brandrauch ist eine hoch toxische Zusammensetzung der Verbrennungsprodukte. Durch die Thermik der Luft und das Volumen breitet sich Brandrauch erheblich schneller aus als das eigentliche Feuer. Je nach verbrennendem Material sind u. a. neben Rußpartikeln auch Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid, Stickoxide oder sogar Blausäure im Rauch enthalten. Dies führt dazu, dass bereits eine Lungenfüllung zum Tode führen kann. Aus Versuchen ist bekannt, dass Rauchwarnmelder Brandrauch so schnell detektieren, dass mobilen Menschen ausreichend Zeit bleibt die Flucht aus dem betroffenen Bereich zu ermöglichen. Gerade wenn der Mensch schläft, ist die Absicherung mit Rauchmeldern unabdingbar. Im Schlaf wird der Geruchssinn des Menschen soweit herunter gefahren, dass eine rechtzeitige Wahrnehmung von Brandrauch ausgeschlossen ist. Der laute Ton des Rauchmelders weckt und warnt rechtzeitig alle Bewohner.

Technische Ausführung

Als Standard für private Haushalte kann der batteriebetriebene optische Rauchwarnmelder betrachtet werden. Dieser ermöglicht die einfache Installation und eine sichere Detektion des Brandrauches durch die Auswertung von Lichtsignalen in der integrierten Messkammer. Der aktuelle Stand der Technik sieht die Ausstattung der Melder mit einer Langzeitbatterie vor, diese verfügt über eine Lebensdauer von bis zu ca. 10 Jahren, der jährliche Batteriewechsel entfällt somit. Ein Rauchwarnmelder erfüllt nicht die Anforderungen einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675. Allerdings besteht die technische Möglichkeit die heutigen Rauchwarnmelder mittels Funkmodulen untereinander zu vernetzen.

Worauf Sie bei der Beschaffung von Rauchwarnmeldern achten sollten

Rauchwarnmelder, sollten mit einem CE-Zeichen mit der zugehörigen Prüfnummer und der Angabe DIN EN 14604 versehen sein. Das CE-Zeichen stellt in diesem Fall keine qualitative Bewertung dar, sondern gibt lediglich an, dass der Vertrieb innerhalb der EU zulässig ist. Seit dem Jahr 2012 gibt es zudem als weiteres Qualitätsmerkmal das „Q“. Das „Q“ steht für Rauchwarnmelder mit einer zur DIN EN 14604 erweiterter Qualitätsprüfung und der Erfüllung der erhöhten Anforderungen nach der neuen vfdb-Richtlinie 14-01. Die Prüfungen, sowohl für die CE-, also auch für die „Q“- Kennzeichnung werden von notifizierten Prüfinstituten wie z. B. VdS Schadenverhütung durchgeführt.

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