BRANTEC Brandschutztechnik  | Feuerschutzabschlüsse

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Rauch- & Feuerschutzabschlüsse (FSA)

Die DIN EN 1634-1 Feuerwiderstand- und Rauchschutzprüfungen fasst unter dem Begriff selbstschließende Türen und andere selbstschließende Abschlüsse (z.B. Klappen, Rollläden, Tore) zusammen, die den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden und Decken verhindern sollen.

Feuerschutztüren müssen vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bausaufsichtlich zugelassen sein und/oder der DIN EN 1634-1 Feuerwiderstands –und Rauchschutzprüfung unterzogen sein.

Allgemein gebräuchliche Bauarten sind:

  • Feuerschutz-Klappen
  • Feuerschutz-Drehflügeltüren (1 und 2 Flügel)
  • Feuerschutz-Schiebetüren und -tore
  • Feuerschutz-Hubtüren und –tore
  • Feuerschutz-Rolltore

Feuerschutzabschlüsse werden in Feuerwiderstandklassen T30 bis T180 eingestuft. Eine T30 Tür bedeutet, dass sie eine Feuerwiderstanddauer von 30 Minuten aufweist.

In deutschen bauaufsichtlichen Regelwerken werden je nach vorliegenden Risikosituationen
– feuerhemmende Feuerschutzabschlüsse = T30
– feuerbeständige Feuerschutzabschlüsse = T90
gefordert.

BRANTEC. Bauteileklassifizierung von Feuerschutzabschlüssen nach DIN EN 13501-1

Wesentliche Merkmale aller Feuerschutzabschlüsse sind:

  • Selbstschließend durch z.B. Federband oder Türschließer
  • Kennzeichnungsschild (Ü-Zeichen / Hersteller / Zulassungsnummer / Herstelljahr)
  • Geeignete Drückergarnitur / Beschläge für Feuerschutztüren
  • Geeignete Dichtung (Standard- oder Rauchschutzdichtung)
  • Vorhandener Profilzylinder oder Blindzylinder

Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutztüren können nur dann Schutz gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch bieten, wenn sie im Falle eines Brandes geschlossen sind!

Betriebsbedingt ist es jedoch manchmal erforderlich, dass Feuerschutzabschlüsse offen gehalten werden müssen. Feststellanlagen schaffen hier Abhilfe. Sie bestehen in der Regel aus Haftmagnet-Systemen bestehen / Rauchmelder je nach Deckenhöhe / integriert im Türschließer (siehe Info-Brief Januar 2010).

Bei der Wahl und dem Einbau – beispeilsweise einer Feuerschutztür – sind mehrere Details zu beachten:

  • Bauweise und Art der Wand und Wandstärke
    (z.B. Kalksandstein, Beton, Porenbeton oder Ständerwerkwand)
  • Brandschutzanforderung an raumabschließende Bauteile (T30/T90)
  • Befestigung der Zarge (Dübel, Anker)
  • Zulässige Zarge (Eckzarge, Umfassungszarge, Blockzarge)
  • Hinterfüllung der Zarge (Vermörtelung, Mineralwolle)
  • Höhenlage des Bodens (mit oder ohne Bodeneinstand)
  • Fertigfußboden waagerecht, Ebenheit
  • Bodenbelag / Art des Bodens
  • Passende Schließmittel und Beschläge mit FS-Kennzeichnung

Nicht jeder Feuerschutzabschluss ist für jede Einbausituation geeignet bzw. zugelassen. Auswahl und Montage sollte also unbedingt einer Fachfirma überlassen werden.

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