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Brandschutzabschottungen

Brandabschottungen
BauO NRW §40 (1): „Leitungen dürfen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind. …“

Brandabschnittsbegrenzungen (Wände und Decken) werden immer wieder durch Elektroleitungen, Rohrleitungen oder Einbauteile (Brandschutzklappen, Installationskanal) durchbrochen. Um den Feuerwiderstand der Wand oder Decke zu erhalten, müssen die Durchbrüche und Fugen abgeschottet, d.h. geschlossen werden. Die Abschottung muss dieselbe Feuerwiderstandsdauer wie das umgebene Bauteil leisten.

Durch Abschottungen wird somit

  • die Ausbreitung eines Brandes und damit die Gefährdung von Menschen in anderen Brandabschnitten vermindert.
  • die Betriebsunterbrechung auf abgeschottete Teilbereiche begrenzt.

Leistungen also, die einerseits gesetzlich gefordert werden, andererseits im direkten wirtschaftlichen Interesse des Betreibers bzw. Bauherrn liegen.

Die baurechtliche Einordnung erfolgt über die jeweils gültige Landesbauordnung und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften sowie der baurechtlich eingeführten Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR).

Die technische Beurteilung von Abschottungen wird gemäß DIN 4102 / EN 13501 vorgenommen. Hier sind besonders die Teile 9 der DIN 4102 „Kabelabschottungen“ und 11 „Rohrummantelungen, Rohrabschottungen“ anzuführen.

Gebräuchliche Abschottungssysteme:

  • Mineralfaserschott (Mineralwollplatten, Schmelzpunkt >1000°C, und Brandschutzbeschichtung)
  • Brandschutzsteine und Stopfen sowie Brandschutzschaum (staub- und faserfrei)
  • Flexible Systeme für rasche Installation bei häufiger Nachbelegung von Elektroleitungen, ebenfalls geeignet für Getränkeschläuche, besonders effektiv in Krankenhäusern oder Serverräumen
  • Brandschutzmanschetten und -bandagen
  • Vermörtelung von nichtbrennbaren und brennbaren Rohrleitungen inkl. schubelastischer Rohrdämmung
  • Vermörtelung / Verpressen von Feuerschutzabschlüssen wie z.B. Türen oder Brandschutzklappen
  • Fugenabdichtung (Fugenbänder)
  • Wirksame Unterstützungsmaßnahme nach DIN 4102-12 (für eine vertikale Verlegung von Funktionserhaltkabeln)

Die Wahl des Abschottungssystems ist immer von der bestehenden Einbausituation und der Nutzung abhängig!
Die Abschottungen benötigen in der Regel als Nachweis eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung oder Bauartgenehmigung bzw. ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis mit einer Übereinstimmungserklärung und Kennzeichnung oder eine Europäische technische Zulassung.

Anforderungen und Hinweise zu Abschottungen

  • Abschottungen können keinen höheren Feuerwiderstand besitzen, als die begrenzenden (tragenden, stützenden) Bauteile.
  • Zulassungen gelten für bestimmte Einbausituationen: Mauerwerk, Beton bestimmter Güte und Dicke; Sonderfälle sind z.B. Leichtbaukonstruktionen, Gasbeton u.a. Bauteilkonstruktionen.
  • Genügenden Abstand zwischen Durchbrüchen verschiedener Leitungen vorsehen (siehe MLAR – Abstandregeln zwischen unterschiedlichen Abschottungen / Durchführungen).
  • Durchbrüche ausreichend groß bemessen, um Verfüllraum zwischen Leitung und Durchbruchlaibung sicherzustellen (Achtung: Überbelegung vermeiden!).
  • Freie Zugänglichkeit zu den Durchbrüchen.
  • Mischbelegung vermeiden.
  • Maximale Belegungsdichte (allgemein bauaufsichtliche Zulassung) beachten, Reserven vorsehen damit Nachbelegung möglich ist.
  • Brennbare Stoffe wie Ummantelungen, Leerrohre, Isolierungen, Schalmaterialien etc. entfernen.

Um bei der Vielzahl der Abschottungsmöglichkeiten die richtige Lösung zu finden, sollten Sie Fachleute zu Rate ziehen, die Ihnen ihre Fachkenntnis und Erfahrung zur Verfügung stellen.

BRANTEC – bietet alle Abschottungssysteme und stimmt sie optimal auf Ihre Wünsche und Vorgaben ab.

BRANTEC – stimmt im Einzelfall Sonderlösungen mit der Behörde ab.

BRANTEC – Ihr Partner für Neuinstallation, aber auch für die Ergänzung, Erweiterung, Reparatur und Instandsetzung (z.B. nach Brandschauen).

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