1. Allgemeine Brandschutzfragen
Welche Schutzziele verfolgt der Brandschutz
Durch Gesetze, Vorschriften und Richtlinien zum Brandschutz sollen gesellschaftlich vereinbarte Schutzziele erreicht werden, auf die jeder Bewohner oder Benutzer einer baulichen Anlage einen Anspruch hat.
Die Schutzziele lauten:
- Schutz vor Feuer und Rauch
- Rettung von Menschen und Tieren
- Wirksame Löscharbeiten
Welche Gebäudeklassen gibt es?
Quelle: https://www.ndb.de/bautechnik/baulicher-brandschutz/
Wir hatten Mängel bei einer Brandschau, was ist zu tun?
Senden Sie uns alle Informationen zu, wir unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot bzw. werden Sie für eine Objektbegehung kontaktieren.
Was bedeuten die unterschiedlichen Baustoffklassen?
Baustoffklasse ist die bauaufsichtlich Bezeichnung der genormten Klassifizierung von Baustoffen gemäß ihrem Brandverhalten. Sie werden in die folgenden Klassen unterteilt:
Quelle: https://www.2kmc.de/brandklasse-b1
Was ist der Unterschied zwischen einer feuerbeständigen (F90) Wand und einer Brandwand?
Eine Brandwand muss aus nichtbrennbaren Baustoffen der Baustoffklasse A1 oder A2 bestehen und einem Feuer mindestens 90 Minuten lang standhalten (Feuerwiderstandsklasse F90). Während dieses Zeitraums müssen alle wesentlichen Funktionseigenschaften der Wand bewahrt bleiben, auch wenn sie die ganze Zeit direkter Flammeneinwirkung ausgesetzt ist. Brandwände müssen auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung feuerbeständig sein. Die Standsicherheit wird in der DIN 4102 Teil 3 geregelt.
Woran erkennt man einen außenliegenden Treppenraum?
Außenliegende Treppenräume liegen an einer Außenwand und müssen je Geschoss öffenbare Fenster von mindestens 0,5m² aufweisen und können über diese belichtet, belüftet und entraucht werden.
Wie viele Rettungswege sind Bauordnungsrechtlich erforderlich?
Gemäß § 33 Abs. 1 BauO NRW sind für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängigen Rettungswege ins Freie vorzusehen. Rettungswege können wie folgt ausgeführt werden:
- Rettungsweg über einen notwendigen Flur,
- Rettungsweg über eine notwendige Treppe, wenn nicht ebenerdig,
- Rettungsweg über eine von der Feuerwehr mit Rettungsgeräten erreichbare Stelle (z.B. Fenster 0,90m x 1,20m im Lichten / Brüstungsoberkante nicht höher als 1,20m), wenn die Feuerwehr zustimmt.