BRANTEC Brandschutztechnik  | Feststellanlage (FESTA)

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Feststellanlagen (Festa)

Die Sicherstellung des Raumabschlusses bei einseitiger Brandbeanspruchung über eine definierte Zeitspanne gehört zu den fundamentalen konzeptionellen Ansätzen im baulichen Brandschutz. Auf diese Weise wird vermieden, dass sich Feuer und Rauch schnell auf angrenzende Bereiche ausbreiten und beispielsweise Rettungswege innerhalb kurzer Zeit nicht mehr sicher begehbar sind. Öffnungen sind unvermeidbar und werden üblicherweise durch Feuer- oder Rauchschutzabschlüsse (im Folgenden Abschlüsse genannt) gesichert. Abschlüsse werden mit einer Selbstschließeinrichtung ausgestattet (z. B. Federband oder Obentürschließer). Die Selbstschließfunktion steht mitunter im Widerspruch zum Nutzungskonzept der baulichen Anlage. Die betriebliche Praxis zeigt, dass solch „störenden“ Brandschutzabschlüsse durch Verkeilen, Festbinden oder Manipulation regelmäßig außer Funktion gesetzt werden. Dies stellt sowohl einen Verstoß gegen die bestehende Baugenehmigung als auch gegen Versicherungsbestimmungen und Regeln zum Arbeitsschutz dar.

Feststellanlagen im Sinne der Richtlinie des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) und der Instandhaltungsnorm DIN 14677 stellen eine Möglichkeit dar, den Widerspruch zwischen Sicherheits- und Nutzungskonzept aufzulösen. Sie sorgen dafür, dass Abschlüsse betriebsmäßig offengehalten werden und nur bei der Detektion von Feuer oder Rauch selbsttätig schließen.

Aufbau

Feststellanlagen bestehen in der Regel aus den folgenden Komponenten:

  • Energieversorgung (Netzteil / Zentrale)
  • Auslösevorrichtung in Verbindung mit mindestens einem Rauchmelder
  • Feststelleinrichtung z.B. Haftmagnete mit Ankerplatte oder Türschließer mit interner Feststellung
  • Handauslösung

Die Taster zum manuellen Schließen der Abschlüsse müssen rot sein und mit einer Aufschrift „Tür schließen“ bzw. „Rolltor schließen“ o. ä. versehen sein. Taster können nur dann entfallen, wenn die Feststellung auch über geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann.

Einige Systeme sind für den Fall, dass die 230 V Netzspannung wegfällt, mit Akkus ausgestattet (z.B. große, schwere Schiebetore). Der Wegfall der Netzspannung und der Akkuspannung, muss zum Schließen des Feuerschutzabschlusses führen.

Bei Abschlüssen, die durch Feststellanlagen offen gehalten werden, muss der für den Schließvorgang erforderliche Bereich ständig freigehalten werden. Dieser Bereich muss durch Beschriftung, Fußbodenmarkierung o. ä. deutlich gekennzeichnet sein. Erforderlichenfalls ist durch konstruktive Maßnahmen sicherzustellen, dass Leitungen, Lagergüter oder Bauteile nicht in den freizuhaltenden Bereich hineinfallen können.

Zulassung

Feststellanlagen bedürfen der Genehmigung durch das DIBt. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Bauartgenehmigung wird in der Regel für 5 Jahre erteilt und kann auf Antragstellung verlängert werden.

Ist die Gültigkeitsdauer abgelaufen und wird diese auch nicht mehr verlängert, so darf die Feststellanlage nicht mehr eingebaut werden. Feststellanlagen, die vor Ablauf der Gültigkeitsdauer in Betrieb genommen wurden, dürfen auch weiterhin genutzt werden.

In diesem Fall ist der Betreiber gut beraten, entsprechende Nachweise sorgfältig aufzubewahren.

Abnahme lt. Richtlinien des DIBt

Die eingebaute Festsstellanlage muss vor Inbetriebnahme auf einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation überprüft werden. Die Erstabnahme kann nur vom Hersteller der Feststellanlage, einer vom Hersteller autorisierten Person oder einer benannten Prüfstelle durchgeführt werden. Die erfolgreiche Abnahmeprüfung (Inbetriebnahme / Erstabnahme) ist schriftlich durch ein Protokoll und ein Kennzeichnungsschild, welches in unmittelbarer Nähe des Abschlusses angebracht wird, zu dokumentieren.

Instandhaltung / Überwachung

Feststellanlagen sind auf Veranlassung des Betreibers ständig betriebsfähig zu halten und mindestens einmal pro Monat auf ihre einwandfreie Funktion zu überprüfen. Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, einmal pro Jahr eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte, sowie eine Wartung vornehmen zu lassen. Diese Prüfung und Wartung dürfen nur von einem Fachmann (Sachkundigen) oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden. 

Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind schriftlich zu dokumentieren; sie sind beim Betreiber aufzubewahren.

BRANTEC. ist durch zahlreiche Hersteller von Feststellanlagen autorisiert, sowohl Montage und Instandhaltung als auch Erstabnahmen durchzuführen.

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