BRANTEC Brandschutztechnik  | Absperrvorrichtungen

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Absperrvorrichtungen und Absperrventile

Absperrvorrichtungen, in der Regel als Brandschutzklappen und Absperrventile bezeichnet, sollen die Übertragung von Feuer und Rauch durch Lüftungsleitungen verhindern.

Absperrvorrichtungen werden entsprechend Ihrer Verwendung nach DIN 18017 ausgeführt und Brandschutzklappen gemäß ihrer Verwendung in Anlagen nach DIN EN 15650 ausgeführt. Des Weiteren gibt es eine Prüfnorm DIN EN 1366-2 und eine Klassifizierungsnorm DIN EN 13501-3.

BRANTEC. Klassifizierung von Brandschutzklappen in Lüftungsleitungen

Für Absperrvorrichtungen K90-18017 gelten gem. LüAR NRW u.a. folgende Einbaukriterien:

  • Wandeinbau: Anschluß nicht größer als 350cm²
  • Wandeinbau: Luftführende Schachtleitung nicht größer als 1000cm²
  • Deckeneinbau: Luftführende Schachtleitung nicht größer als 350cm².

Brandschutzklappen nach DIN EN 15650 sind geeignet für folgende Einbauvarianten:

  • Einbau in Massivwänden und -decken
  • Einbau in leichte Trennwände, Industrietrennwände
  • Einbau direkt vor Massivwänden und -decken
  • Einbau außerhalb von Wänden

Auslöseeinrichtungen für Brandschutzklappen

  • Schmelzlot 72° C (statische Auslösetemperatur)
  • elektrische / pneumatische Auslöseeinrichtung

Baurechtliche Anforderung an Absperrvorrichtungen

  • Landesbauordnung
  • Lüftungsanlagen-Richtlinie M-LüAR
  • Prüfung/Ausführung nach DIN EN 1366-2, DIN EN 13501-3
  • CE Kennzeichnung gemäß DIN EN 15650

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