Absperrvorrichtungen, in der Regel als Brandschutzklappen und Absperrventile bezeichnet, sollen die Übertragung von Feuer und Rauch durch Lüftungsleitungen verhindern.
Absperrvorrichtungen werden entsprechend ihrer Verwendung in Anlagen nach DIN 4102 Teil 6 und DIN 18017 unterschieden.
Für Absperrvorrichtungen K90-18017 gelten gem. LüAR NRW u.a. folgende Einbaukriterien:
- Wandeinbau: Anschluß nicht größer als 350cm²
- Wandeinbau: Luftführende Schachtleitung nicht größer als 1000cm²
- Deckeneinbau: Luftführende Schachtleitung nicht größer als 350cm².
Brandschutzklappen nach DIN 4102/Teil 6 sind geeignet für folgende Einbauvarianten:
- Einbau in Massivwänden und –decken
- Einbau in leichte Trennwände, Industrietrennwände
- Einbau direkt vor Massivwänden und –decken
- Einbau außerhalb von Wänden
Auslöseeinrichtungen für Brandschutzklappen
- Schmelzlot 72° C (statische Auslösetemperatur)
- elektrische / pneumatische Auslöseeinrichtung
Baurechtliche Anforderung an Absperrvorrichtungen
- Landesbauordnung
- Lüftungsanlagen-Richtlinie M-LüAR
- Prüfung/Ausführung nach DIN 4102 bzw. DIN 18017
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung