Verordnung zur Änderung der Sonderbauverordnung NRW
Die SBauVO NRW wird durch Verordnung vom 02.08.2019 geändert. Die Änderungen sind im Wesentlichen redaktioneller Art. Sie sind u. a. aufgrund der Novellierung der BauO NRW (wir haben hierüber berichtet) erforderlich gewesen.