BRANTEC. Ihre Experten für Brandschutz

Planung & Erstellung von Feuerwehrplänen

Die Erkundung ausgedehnter und unübersichtlicher Gebäude oder ganzer Gebäudekomplexe durch Rettungskräfte kostet mitunter wertvolle Zeit. Zeit ist jedoch ein knappes Gut bei der Brandbekämpfung und der Rettung gefährdeter Personen.

Feuerwehrpläne sollen den Einsatzkräften die wichtigsten Informationen zu Ihrem Gebäude in einer übersichtlichen Form liefern. Neben Hinweisen zur räumlichen Orientierung können Feuerwehrpläne u.a. auch Informationen zur Gebäude- und Sicherheitstechnik, Bauteilqualitäten sowie zu potentiellen Risiken, beispielsweise durch gelagerte Gefahrstoffe, enthalten.
Die Erfassung der relevanten Planinhalte erfolgt vor Ort.

Wir erstellen Ihre Feuerwehrpläne in enger Abstimmung mit den zuständigen Feuerwehren bzw. Brandschutzdienststellen. Grundlage für Inhalte und Erscheinungsbild bildet die DIN 14095.

Feuerwehrpläne werden beispielsweise in NRW auf Grundlage der SBauVO für folgende Objekte gefordert:

  • Versammlungsstätten § 42 Abs. 3
  • Beherbergungsbetriebe (> 60 Gastbetten) § 57 Abs. 3
  • Verkaufsstätten § 86 Abs. 3
  • Hochhäuser § 117 Abs. 2

Darüber hinaus kann sich die Verpflichtung ergeben, einen Feuerwehrplan vorzuhalten:

  • aus Abschnitt 5.14.2 IndBauR (Industriebauten > 2.000 m²)
  • aus Abschnitt 7.3 der Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen
  • auf Grundlage der Technischen Anschlussbedingen (TAB) für Brandmeldeanlagen
  • auf Grundlage von § 50 Abs. 1 BauO NRW (vergleichbare Regeln auch in anderen Bundesländern)

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