BRANTEC. Ihre Experten für Brandschutz

Ausbildung oder Stellung (externer) Brandschutzbeauftragter

Auf Grundlage einer gültigen Baugenehmigung oder einer Gefährdungsbeurteilung kann die Berufung eines Brandschutzbeauftragten durch Sie notwendig sein. Dieser nimmt umfangreiche Aufgaben aus dem Bereich der Brandschutzorganisation war.

Er sollte über eine mehrjährige Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz sowie über Kenntnisse im Arbeitsschutz und Baurecht verfügen, regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen und mit Ihren Betriebs- und Produktionsabläufen vertraut sein.

Dem Brandschutzbeauftragten obliegen u. a. die folgenden Aufgaben:

  • Durchsetzen der Brandschutzordnung und anderer Brandverhütungsvorschriften
  • Einhaltung der Baugenehmigung
  • Unterrichtung und Beratung der Unternehmensleitung
  • Beaufsichtigen untergeordneter Brandschutzkräfte
  • Erstellen und Fortschreibung der Brandschutzordnung
  • Unterweisung von Mitarbeitern
  • Organisation von Schulungen
  • Durchführung innerbetrieblicher Brandschauen
  • Mängelverfolgung
  • Festlegen von Ersatzmaßnahmen
  • Kooperation mit Feuerwehr, Berufsgenossenschaft, Sachversicherer, Fachplanern […]
  • Dokumentation sämtlicher Brandschutzmaßnahmen (z. B. als Nachweis gegenüber Sachversicherer)

Neben der Berufung, Ausbildung und Freistellung eines eigenen Brandschutzbeauftragten besteht für Sie die Möglichkeit, unseren VdS-zertifizierten Brandschutzbeauftragten mit diesen Aufgaben zu betrauen. Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen ein tragfähiges Sicherheitskonzept, welches den Anforderungen an eine ausgewogene Brandschutzorganisation gerecht wird.

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