BRANTEC. Ihre Experten für Brandschutz

Wiederkehrende Prüfung von Brandschutzplänen

Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne sowie Melderlaufkarten müssen stets auf einem aktuellen Stand gehalten werden.

Dies bedeutet für Sie als Betreiber, dass Sie eine wiederkehrende Prüfung der Pläne spätestens alle 2 Jahre zu veranlassen haben. Nach Umbauten, Nutzungsänderungen, Änderungen an der Sicherheitstechnik sowie vergleichbaren Maßnahmen hat ebenfalls eine Prüfung stattzufinden.

Selbstverständlich bieten wir auch diesen Service unseren Kunden an. Wir prüfen für Sie, ob Ihre Pläne dem Bestand sowie den aktuell gültigen Regelwerken entsprechen.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen, Pläne von alten Bauanträgen oder kleineren Umbauten immer sorgfältig aufzubewahren und falls möglich in einem CAD-Datenformat wie z. B. „dwg“ vorzuhalten. Dies reduziert den Aufwand und somit die Kosten für die Anfertigung von Brandschutzplänen.

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