ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ ergänzt
Die Arbeitsstättenregel ASR A2.3 wurde durch Bekanntmachung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin am 29.04.2011 um den Abschnitt 10 „Ergänzende Anforderungen für Baustellen“ erweitert (s. a. GMBl 2011 Nr. 16 S. 303 vom 01.06.2011).
Hiernach sind aufgrund der besonderen betrieblichen Bedinungen auf Baustellen Abweichungen von den in der ASR A2.3 formulierten Regeln möglich.