Neue Industriebaurichtlinie in NRW eingeführt
Gemäß Ziffer A 2.2.2.8 der vor kurzem fortgeschriebenen VV TB NRW wurde die Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (2019-05) als technische Baubestimmung in NRW eingeführt.
Sie ersetzt die bisherige Fassung der Industriebaurichtlinie NRW aus dem Jahr 2015.